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   OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15   

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https://dejure.org/2015,14940
OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15 (https://dejure.org/2015,14940)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.06.2015 - 1 W 17/15 (https://dejure.org/2015,14940)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 1 W 17/15 (https://dejure.org/2015,14940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Babybilder

    Art 6 EGRL 48/2004, § 888 Abs 1 ZPO, § 101a Abs 1 S 2 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Babybildmotiven: Reichweite einer titulierten Verpflichtung zur Vorlage von Geschäftsunterlagen im Rahmen der Auskunftserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Hierzu muss jedoch der Schuldner substantiiert darlegen, welche Informationen Geschäftsgeheimnisse offenbarten und welche Nachteile aus einer Offenbarung drohten (vgl, BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08.

    Juris, GRUR 2010, 318).

  • OLG Frankfurt, 25.07.2005 - 6 W 6/05

    Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Zudem hätte selbst eine - hier nicht gegebene - unzureichende Konkretisierung der Verpflichtung zur Belegvorlage zur Folge, dass zumindest solche Belege vorzulegen sind, die anerkanntermaßen stets vorzulegen sind, wie insbesondere Rechnungen und Lieferscheine (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 6 W 6/05, juris Rn. 6: "Vorlage nachvollziehbarer Belege").

    Jedenfalls sind - hier gestützt auf die Sondervorschrift des § 101 a Abs. 1 S. 2 UrhG - sämtliche Geschäftsunterlagen vorzulegen, die dem Gläubiger eine Überprüfung der Verlässlichkeit der erteilten Auskunft und Rechnungslegung ermöglichen (vgl. - zu § 19 MarkenG - BGH, Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 140/99, juris, GRUR 2002, 709; weiter OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 6 W 6/05, juris, und OLG Hamburg, Urteil vom 30. September 2004 - 3 U 46/03, juris; s. auch Stjerna, GRUR 2011, 789, 793).

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    e) Ein Verstoß gegen den auch im Unionsrecht fest verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder die grundrechtlich geschützten Belange der Schuldnerin ist nicht ersichtlich, wobei stets auf den Einzelfall abzustellen und der im konkreten Fall gebotene Schutz zu ermitteln ist (vgl. Wandtke/Bullinger-Ohst, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, § 101 a Rn. 27; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, juris Rn. 41).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Zudem besteht hier nicht die Pflicht zur Vorlage an den EuGH (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10, juris Rn. 24, für § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO a.F. bzw. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO n.F.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, juris Rn. 21; weitergehend OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2012 - 6 W 251/12, juris Rn. 29 ff.: Ernsthafte Zweifel daran, dass der Schuldner die geschuldete Handlung noch vornehmen kann, genügen).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01

    "Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Die Vorlage ist jedenfalls so weit zu gewähren, wie dies zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - I ZR 187/01, juris Rn. 190, zur Einsicht in Geschäftsbücher oder sonstige Unterlagen).
  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 5 W 120/04

    Auskunftsvollstreckung

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Daher muss das Zwangsgeld so "empfindlich" sein, dass die Schuldnerin sich hierdurch - zwangsweise - veranlasst sieht, der an sich nicht beabsichtigten (vollständigen) Erfüllung ihrer Vorlagepflicht näher zu treten (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. September 2004 - 5 W 120/04, juris Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12

    Zwangsvollstreckung: Beweislast des Gläubigers hinsichtlich der Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, juris Rn. 21; weitergehend OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2012 - 6 W 251/12, juris Rn. 29 ff.: Ernsthafte Zweifel daran, dass der Schuldner die geschuldete Handlung noch vornehmen kann, genügen).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Das Gebot der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts "ist dem System des AEUV immanent, da den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden" (EuGH, Rs. C-282/10 - Dominguez, juris).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15
    Jedenfalls sind - hier gestützt auf die Sondervorschrift des § 101 a Abs. 1 S. 2 UrhG - sämtliche Geschäftsunterlagen vorzulegen, die dem Gläubiger eine Überprüfung der Verlässlichkeit der erteilten Auskunft und Rechnungslegung ermöglichen (vgl. - zu § 19 MarkenG - BGH, Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 140/99, juris, GRUR 2002, 709; weiter OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 6 W 6/05, juris, und OLG Hamburg, Urteil vom 30. September 2004 - 3 U 46/03, juris; s. auch Stjerna, GRUR 2011, 789, 793).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • EuGH, 19.04.2012 - C-461/10

    Bonnier Audio u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Datenverarbeitung

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03

    Markenverletzung durch EU-Parallelimporteur durch nicht erforderliche

  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

    Auch insoweit können die Unterlagen zur Begründung des Anspruchs des Klägers erforderlich sein (vgl. OLG Jena Beschl. v. 8.6.2015, Az. 1 W 17/15, BeckRS 2015, 10898).
  • VG Augsburg, 10.12.2019 - Au 3 K 16.1014

    Kürzung von Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union

    Bei unionsrechtlich bestimmten Sachverhalten ist danach im Zweifel demjenigen Verständnis des nationalen Rechts Vorrang zu geben, das in den Mitgliedstaaten die volle - "nützliche" oder "praktische" - Wirkung des Unionsrechts gewährleistet (so zur Frage des Umfangs der Vorlagepflicht von Unterlagen OLG Jena, B.v. 8.6.2015 - 1 W 17/15 - beck online Rn. 41).
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